DENTOMAXILLOFACIALE RADIOLOGIE UND VIRTUELLE PLANUNG
Dr. Dr. med. T. Bottler — Dr. Dr. med. R. Lebeda — Dr. Dr. med. M. Baltensperger
Falken Mellingerstrasse 2a CH-5400 Baden
Tel. +41 56 222 99 90 Fax +41 56 222 99 86
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Ja, in gewissen Fällen wird die DVT von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung hierfür sind folgende Punkte:
- Die Aufnahme dient der Diagnose, Verlaufskontrolle, Therapieplanung etc. einer Krankheit, welches eine Pflichtleistung gemäss KVG Art. 25 bzw. KLV Art. 17-19 darstellt und stellt eine medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich zweckmässige Behandlung dar.
- Die Verrechnung erfolgt gemäss dem Tarmed-Tarif (eine entsprechende Position existiert (noch) nicht im SSO-Tarif. Gegenwärtig werden aber CHF 360.- pro Aufnahme bei vielen Krankenkassenkassen akzeptiert)
Ja, in gewissen Fällen wird die DVT von der SUVA / MV übernommen. Voraussetzung hierfür sind folgende Punkte:
- Die Aufnahme dient der Diagnose, Verlaufskontrolle, Therapieplanung etc. eines Unfalls dar und ist medizinisch sinnvoll und wirtschaftlich zweckmässig.
- Die Verrechnung erfolgt gemäss dem Tarmed-Tarif (eine entsprechende Position existiert (noch) nicht im SSO-Tarif. Gegenwärtig werden aber CHF 360.- pro Aufnahme bei vielen Krankenkassenkassen akzeptiert)